Die DGUV Vorschrift 2 ist ein zentrales Regelwerk, das die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen in Deutschland definiert. Ihr Ziel ist es, klare und einheitliche Vorgaben für den betrieblichen Arbeitsschutz festzulegen und damit die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Im Jahr 2024 wurde eine umfassende Änderung der DGUV Vorschrift 2 beschlossen, die ab 2025 in Kraft treten soll. Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Anhebung der Mitarbeitergrenze von 10 auf 20 Personen im Hinblick auf verschiedene Betreuungsmöglichkeiten. Diese Anpassung hat insbesondere für kleinere Unternehmen weitreichende Konsequenzen.
Die DGUV Vorschrift 2 und ihre Bedeutung
Die Änderung der DGUV Vorschrift 2 trat am 1. Januar 2011 in Kraft und ersetzte das zuvor bestehende System der sicherheitstechnischen Betreuung. Sie schuf erstmals ein einheitliches, transparentes Regelwerk für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Anstelle eines starren Modells mit festen Einsatzzeiten wurde ein flexibles Betreuungskonzept eingeführt, das sich an der Unternehmensgröße und den spezifischen Anforderungen des Betriebs orientiert.
Bislang galt für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten das sogenannte Zwei-Komponenten-Modell. Dieses setzt sich aus einer festen Grundbetreuung und einer betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Diese Struktur bleibt auch nach der neuesten Änderung bestehen. Die Vorschrift wurde jedoch seit ihrer Einführung mehrfach angepasst, um aktuellen Entwicklungen und neuen Herausforderungen im Bereich des Arbeitsschutzes Rechnung zu tragen.
Wesentliche Änderungen der DGUV Vorschrift 2 im Laufe der Jahre
Im Zuge verschiedener Reformen wurde die Vorschrift kontinuierlich weiterentwickelt und modernisiert. Dazu zählen unter anderem:
1. Strukturelle Verbesserungen der DGUV Vorschrift 2
- Klare Trennung zwischen verpflichtenden Vorschriften und ergänzenden Erläuterungen.
- Einführung der DGUV Regel 100-002, die als ergänzende Orientierungshilfe dient und detaillierte Anwendungsbeispiele bietet.
2. Inhaltliche Änderungen
- Einführung des neuen § 6 zur Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien.
- Erlaubnis zur Telebetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
- Erweiterung der Qualifikationsanforderungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, um den sich wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden.
3. Flexibilisierung der Betreuung
- Ermöglichung der Telebetreuung für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit für bis zu einem Drittel der Einsatzzeit.
- In bestimmten Fällen Erhöhung der Telebetreuungsquote auf bis zu 50 %, um eine flexiblere und effizientere Betreuung zu gewährleisten.
4. Anpassung an moderne Arbeitswelten
- Integration neuer Beratungsschwerpunkte, insbesondere hinsichtlich psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
- Berücksichtigung neuer Arbeitsmodelle wie Homeoffice und mobiles Arbeiten.
Die Neuerungen des DGUV Regelwerks ab 2025
Die jüngste Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 bringt eine bedeutende Veränderung mit sich: Die Mindestgrenze für die verpflichtende Anwendung des Zwei-Komponenten-Modells wird von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben.
Diese Änderung hat zur Folge, dass Unternehmen mit bis zu 19 Beschäftigten nicht mehr den bisherigen Betreuungspflichten unterliegen. Für kleinere Betriebe bedeutet dies eine spürbare Erleichterung, da sie sich nicht mehr zwingend an die festen Vorgaben zur Grundbetreuung halten müssen. Sie erhalten dadurch mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer betrieblichen Abläufe und können ihre Ressourcen gezielter einsetzen. Dies ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Vorteil, da sie sich so auf ihre betrieblichen Erfordernisse konzentrieren können, ohne an starre Regelungen gebunden zu sein.
Fazit
Die Änderungen der DGUV Vorschrift 2, die ab 2025 von den UV-Trägern in Kraft gesetzt werden soll, markieren einen wichtigen Schritt in Richtung eines moderneren und flexibleren Arbeitsschutzsystems. Besonders die Anhebung der Mitarbeitergrenze für die Regelbetreuung von 10 auf 20 bringt für viele kleinere Unternehmen erhebliche Erleichterungen. Gleichzeitig sorgt die zunehmende Digitalisierung der Betreuung durch Telebetreuung für eine praxisnahe und zeitgemäße Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Diese Reformen tragen dazu bei, den Arbeitsschutz effizienter, anwendungsfreundlicher und zukunftssicher zu gestalten.