Brandschutz im Betrieb

Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz im Betrieb

Der Mensch verspürt die vernichtende Kraft des Brandes, wenn das Feuer unbeabsichtigt oder unerwartet auftritt oder außer Kontrolle gerät. Gebäude und Anlagen können nach einem Brand mit mehr oder weniger großem Aufwand instandgesetzt, zerstörte Betriebsmittel neu beschafft werden. Der Verlust von menschlichem Leben und die Beeinträchtigung der Gesundheit durch den Brand und seine Nebenwirkungen wiegen dagegen ungleich schwerer als der Sachschaden.

Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen.

Brandschutz

Unter Brandschutz versteht man alle Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes, in Form von Feuer und Rauch vorbeugen, auch vorbeugender Brandschutz oder Brandverhütung genannt. 

Die innerbetriebliche Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten von Entstehungsbränden gehören neben dem Einsatz der Feuerwehr zum abwehrenden Brandschutz. 

Brandschutzbeauftragter

Als Brandschutzbeauftragter bin ich Ansprechpartner bei allen Brandschutzthemen im Betrieb. Ich berate und unterstütze Sie in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement.

Geregelt werden die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten in der DGUV Information 205-003. Diese DGUV Information stellt die Zusammenführung und Überarbeitung der drei bisherigen Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten dar (bisher BGI / GUV-I 847, VdS 3111, vfdb 12-09/01).

Zu den wichtigsten Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehören u.a.:

  • Beratung und Unterstützung bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen und Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Beratung zu baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen des Brandschutzes. Hilfestellung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers.
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen.

Brandschutzhelfer – Schulung / Ausbildung

Die Schulung und Ausbildung von Brandschutzhelfern wird im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auch in der DGUV Information 205-001 gefordert.  In der Regel sollten bei geringer Brandgefährdung ca. 5 – 10% der Mitarbeiter nach den DGUV Information 205-023 geschult sein.

Neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes werden Kenntnisse über die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten und über das Verhalten im Brandfall vermittelt.

Das theoretische Wissen wird dann anhand von praktischen Übungen (Löschübungen) am Brandsimulator (Fire-Trainer) mit Feuerlöschern umgesetzt.

Es empfiehlt sich, neben der jährlichen Unterweisung diese Ausbildung alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen.

Ihr Ansprechpartner

Thomas Leuschner

Thomas Leuschner

Brandschutzbeauftragter
05231 910445
0151 53510640

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