Brandschutzhelfer
Vorbemerkung:
Ein Brand gefährdet jedes Unternehmen ernsthaft. Deshalb ist es wichtig, Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten, den Schutz des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit zu übernehmen und dem Brandschutz die nötige Aufmerksamkeit zu widmen.
Brandschutzhelfer spielen eine essenzielle Rolle bei der Bekämpfung von Entstehungsbränden. Was sind Entstehungsbrände? Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A 2.2) definiert diese Brände, als Brände mit geringer Rauch- und Wärmeentwicklung, sodass eine gefahrlose Annäherung, bei freier Sicht auf den Brandherd möglich ist.
Die erforderliche Anzahl an Brandschutzhelfern wird durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei normaler Brandgefährdung ist ein Richtwert von 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend. In Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, einer hohen Personenanzahl, eingeschränkt mobilitätsfähigen Personen oder einer großen räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte kann jedoch eine höhere Anzahl erforderlich sein.
Dabei sollten auch Faktoren wie Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Beschäftigter, beispielsweise durch Fortbildung, Urlaub oder Krankheit, berücksichtigt werden.
Gesetzliche Regelungen und Vorschriften für Brandschutzhelfer
Gesetze und Vorschriften regeln die Aufgaben und Anforderungen an Brandschutzhelfer, auch wenn der Begriff „Brandschutzhelfer“ nicht immer explizit genannt wird. Im Fokus steht die Planung und Umsetzung von Notfallmaßnahmen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 10 Absatz 2 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte zu benennen, die für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Beschäftigten verantwortlich sind. Diese Pflicht gilt bereits ab dem ersten Beschäftigten und soll sicherstellen, dass im Notfall schnell und effektiv gehandelt wird.

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern muss sowohl fachkundig als auch praxisnah gestaltet sein. Sie kombiniert theoretische Unterweisungen mit praktischen Übungen, die sicherstellen, dass die vermittelten Inhalte im Ernstfall korrekt angewendet werden können. Dabei ist es essenziell, dass die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften durchgeführt wird. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt in ihren Vorschriften klare Vorgaben für die Ausbildung und den Einsatz von Brandschutzhelfern vor. Dazu gehören Inhalte der Schulung, Anforderungen an die Ausbilder und die praktische Umsetzung im Betrieb.
In Betrieben arbeiten Brandschutzhelfer oft eng mit Brandschutzbeauftragten zusammen. Während der Brandschutzbeauftragte die Planung und Koordination des Brandschutzkonzepts übernimmt, unterstützen die Brandschutzhelfer direkt im Notfall und bei der Umsetzung von Maßnahmen. Durch diese Zusammenarbeit und die gesetzlich geregelte Ausbildung wird sichergestellt, dass Entstehungsbrände frühzeitig bekämpft, Evakuierungsmaßnahmen eingeleitet und Notfälle effektiv gemeistert werden können. So tragen Brandschutzhelfer entscheidend zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei.
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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Die Schulung zum Brandschutzhelfer ist ein zentraler Bestandteil der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen und wird von fachkundigen Ausbildern wie mir, einem ausgebildeten und erfahrenen Brandschutzbeauftragten, durchgeführt. Die Schulung kombiniert theoretisches Wissen mit praktischen Übungen, die direkt vor Ort in Ihrem Betrieb stattfinden. Dabei kommen Wasser-Übungsfeuerlöscher und ein moderner Brandsimulator zum Einsatz, um realistische und praxisnahe Szenarien zu schaffen.
Das Ziel der Ausbildung ist es, den Teilnehmern einen sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu vermitteln, sodass sie Entstehungsbrände schnell und effektiv bekämpfen können. Gleichzeitig wird der Fokus daraufgelegt, die Eigengefährdung zu minimieren und die selbstständige Evakuierung der Beschäftigten aus dem Gefahrenbereich sicherzustellen. Die Schulungsinhalte orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und den spezifischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens, um eine optimale Vorbereitung auf den Ernstfall zu gewährleisten.
Durch die Ausbildung werden die Brandschutzhelfer in die Lage versetzt, im Brandfall gezielte Maßnahmen zu ergreifen, Flammen zu bekämpfen und so Schäden sowie Risiken für Personen und Sachwerte zu minimieren. Dabei steht nicht nur die Bekämpfung von Entstehungsbränden im Vordergrund, sondern auch die präventive Vorbereitung auf mögliche Gefahren. Der Einsatz von qualifizierten Ausbildern stellt sicher, dass die Teilnehmer das notwendige Fachwissen erhalten und dieses im Ernstfall verantwortungsbewusst umsetzen können.


Die Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Bekämpfung von Entstehungsbränden
Bekämpfung von EntstehungsbrändenBrandschutzhelfer sind durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen speziell geschult, um Entstehungsbrände effektiv und sicher zu löschen ohne sich selbst zu gefährden Hierbei steht nicht die Arbeit der Feuerwehr im Vordergrund, sondern die frühzeitige Eindämmung von kleineren Bränden, um größere Gefahren zu vermeiden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, Risiken zu minimieren und Schäden einzugrenzen.
Evakuierung und Sicherheit
Neben der Brandbekämpfung unterstützen Brandschutzhelfer bei der Evakuierung von Mitarbeitenden aus dem Gefahrenbereich. Sie sorgen dafür, dass der Bereich sicher verlassen wird, und tragen so zur Sicherheit aller Beteiligten bei.
Einweisung der Feuerwehr
Wenn die Situation über einen Entstehungsbrand hinausgeht, unterstützen die Brandschutzhelfer die Vorgesetzen bei der Einweisung der Feuerwehr in die betrieblichen Gegebenheiten. Dies hilft, eine schnelle und effektive Brandbekämpfung zu gewährleisten.
Ihr Ansprechpartner
Thomas Leuschner
Arbeitssicherheit
