Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt Ende Mai außer Kraft

Am 25. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten. Mit ihr endet ebenfalls der Anwendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Auch nach diesem Datum bleibt es wichtig, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu prüfen und zu veranlassen. Unternehmen und Einrichtungen können hierbei weiter von mir unterstützt werden.