: Feuerwehrleute benötigen keine zusätzliche Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Für viele Unternehmen wir es einfacher: Aktive Feuerwehrleute können ohne weitere Ausbildung als Brandschutzhelfer im Betrieb eingesetzt werden. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervor und stellt eine erhebliche Erleichterung für viele Arbeitgeber dar.
Die Bestellung von Brandschutzhelfern ist für Unternehmen eine gesetzliche Pflicht, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und der technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A) 2.2 ergibt. Sie sind ein zentraler Baustein des betrieblichen Brandschutzes und spielen im Ernstfall eine entscheidende Rolle bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden und der Evakuierung. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer umfasst in der Regel einen theoretischen Teil sowie eine praktische Löschübung.
Wie die DGUV nun klarstellt, bringen aktive Feuerwehrleute die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten bereits mit. Ihre feuerwehrtechnische Grundausbildung (Truppmannausbildung) beinhaltet alle erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, die auch in der Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt werden.
Formale Anerkennung in DGUV Information 205-023 geregelt
Die rechtliche Grundlage für diese Regelung findet sich in der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“. Darin wird explizit ausgeführt, dass Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen feuerwehrtechnischen Grundausbildung ohne eine zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden können.
Wichtige Voraussetzung: Der oder die betreffende Mitarbeiterin muss mit den spezifischen Gegebenheiten im eigenen Betrieb vertraut sein. Dazu gehören beispielsweise die Kenntnis der Flucht- und Rettungswege, der Standort der Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen sowie die betriebliche Brandschutzordnung und die Alarmierungswege. Eine entsprechende betriebsinterne Einweisung ist daher unerlässlich.
Eine Win-Win-Situation für Betriebe und Feuerwehrleute
Diese Regelung bedeutet für Unternehmen eine deutliche Vereinfachung und Kostenersparnis. Sie können auf die bereits vorhandene hohe Qualifikation ihrer feuerwehrangehörigen Mitarbeiter zurückgreifen und sparen sich den Aufwand für externe Schulungen. Gleichzeitig erfahren die ehrenamtlich oder beruflich bei der Feuerwehr tätigen Beschäftigten eine Wertschätzung und Anerkennung ihrer umfassenden Ausbildung.